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Die Kosten für Tagesstätte, Hort, Tagesmutter, Hausaufgabenhilfe können angerechnet werden. Maximal 4000 Euro lassen sich im Jahr für ein Kind beim Fiskus geltend machen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

http://nordhausen.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/-/specific/Kinderbetreuung-absetzen-2104838522

 

Weiterbildung für Eltern in der Elternzeit. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.fernstudium-net.de/weiterbildung/elternzeit-und-fernstudium

 

Als Eltern haben Sie einen Anspruch auf Berücksichtigung der Kinderkosten bei den Sozialbeiträgen und der Rente. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.familie-ist-zukunft.de/seite/wp-content/uploads/2009/11/rente.pdf

 

   

 

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