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Die Kosten für Tagesstätte, Hort, Tagesmutter, Hausaufgabenhilfe können angerechnet werden. Maximal 4000 Euro lassen sich im Jahr für ein Kind beim Fiskus geltend machen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://nordhausen.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/-/specific/Kinderbetreuung-absetzen-2104838522
Weiterbildung für Eltern in der Elternzeit. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.fernstudium-net.de/weiterbildung/elternzeit-und-fernstudium
Als Eltern haben Sie einen Anspruch auf Berücksichtigung der Kinderkosten bei den Sozialbeiträgen und der Rente. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.familie-ist-zukunft.de/seite/wp-content/uploads/2009/11/rente.pdf
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